Geschäftsbedingungen von t-mobile, vodafone, freenet, O2, Base und Co.
Laut einer Pressemitteilung der Stiftung Warentest, sind nicht nur fast, sondern alle AGBs von Mobilfunkverträgen mit unzulässigen Klauseln behaftet.
Stiftung Warentest 25.10.2007: „Bei einer juristischen Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fanden die Tester bei allen Anbietern unzulässige Klauseln. Diese reichen von allzu unklaren Formulierungen bis hin zum Versuch, den Kunden stark zu benachteiligen. So will etwa freenet seine Kunden dazu verpflichten, die AGB regelmäßig auf Änderungen oder Ergänzungen zu prüfen. Das ist unzumutbar. Viele Anbieter wollen ihren Kunden nur vier bis sechs Wochen Zeit geben, um Rechnungen zu beanstanden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt jedoch mindestens acht Wochen vor. Solche Klauseln sind vor Gericht unwirksam.
Die Tester haben zudem die günstigsten Handytarife verglichen: Grundsätzlich hat der Kunde die Wahl zwischen einer Guthabenkarte und einem Laufzeit-Vertrag. Die Guthabenkarte bietet zwar Kostenkontrolle, muss aber immer wieder aufgeladen werden. Verträge legen den Kunden meist auf zwei Jahre fest. Für diesen Zeitraum sollte er also bei der Tarifwahl sein Telefonierverhalten einschätzen.
Die Stiftung Warentest hat die derzeit billigsten Tarife ausgewählt. Der günstigste für Wenigtelefonierer ist Fonic von O2 . Normaltelefonierer liegen mit E-Plus Zehnsation Web Classic richtig. Vieltelefonierer sprechen am günstigsten mit E-Plus Time & More All In 200 Web.“
Wieder einmal zeigt sich also, die wollen nur unser Bestes, nämlich unser Geld. Drum prüfe wer sich länger bindet.